Heizkostenzuschuss
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 28. September 2009 den Heizkostenzuschuss für den Winter 2009/2010 beschlossen.
Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 120,-- für Ölheizungen und € 90,-- für Heizungen mit sonstigen Brennstoffen angewiesen.
Die Förderaktion beginnt am 19. Oktober 2009 und dauert bis 18. Dezember 2009.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 1.10.2009 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
Alleinstehende Personen 901,50 Euro
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.351,50 Euro
AlleinerzieherInnen 817,-- Euro
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe
beziehendem Kind 259,-- Euro
Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder gelten nicht als Einkommen .
Anträge sind über die Gemeinde online zu stellen. Mitzubringen sind: Letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis, bei minderjährigen Kindern Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, bei KontoinhaberInnen die Kontonummer, Nachweis der Heizungsart (baubehördlicher Bewilligungsbescheid, Bestätigung des Öllieferanten oder Bestätigung der Hausverwaltung /des Hauseigentümers) sowie die Brennstoffrechnung oder Heizkostenrechnung.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Beate Poscharnik (03159/2389) oder Frau Petra Kickenweiz in der Sozialabteilung des Landes unter 0316/877-5458 gerne zur Verfügung.
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